FAQ - Häufige Fragen und Antworten rund um die GMW und ihre Leistungen
1. Fragen zum Unternehmen
1.1 Wie und wann kann ich GMW erreichen?
1.2 Ist GMW in einem Arbeitgeberverband organisiert?
1.3 Welche Vorteile bietet mir eine Tätigkeit bei GMW?
1.5 In welchen Bereichen kann ich bei GMW arbeiten?
1.6 Wie kann ich mich bei GMW bewerben?
1.7 Wofür steht der Unternehmensname "GMW"?
2. Allgemeine Fragen
2.1 Bekomme ich von GMW Arbeitsbekleidung bzw. Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt?
2.2 Besteht die Chance vom Einsatzbetrieb übernommen zu werden?
2.3 Bekomme ich bei GMW einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder werde ich befristet eingestellt?
2.4 Werde ich dauerhaft bei einem Kundenunternehmen eingesetzt?
2.5 Wie lange dauert die Probezeit?
2.6 Werde ich entsprechend meiner Kenntnisse und Fähigkeiten eingesetzt?
2.7 Werde ich nach erfolgter Einstellung zu meinem Ersteinsatz begleitet?
2.8 Was passiert, wenn ich krank bin?
2.9 Werde ich weiter beschäftigt, wenn der Einsatz in einem Unternehmen endet?
3. Fragen zur Bezahlung und zum Urlaub
3.1 Wie viel Stundenlohn bekomme ich?
3.2 Wann wird der Lohn bezahlt?
3.3 Sind Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit festgelegt?
3.4 Wendet die GMW einen Tarifvertrag an?
3.5 Gibt es Zuschüsse für die Mitarbeiter?
3.6 Wird ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlt?
3.7 Wie viele Stunden beträgt die Arbeitszeit?
3.8 Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
1. Fragen zum Unternehmen
1.1 Wie und wann kann ich GMW erreichen?
Wir sind aktuell an 17 Standorten in Baden-Württemberg für Sie präsent. In unseren Niederlassungen können Sie uns persönlich von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr erreichen. Sie finden uns in folgenden Regionen:
- Mittel- und Nordbaden / Mittlerer Oberrhein in Achern, Bruchsal, Karlsruhe und Rastatt
- Rhein-Neckar in Schwetzingen
- Nordschwarzwald in Calw, Freudenstadt und Pforzheim
- Südbaden/Südlicher Oberrhein in Freiburg, Lahr, Lörrach und Müllheim
- Heilbronn-Franken in Heilbronn und Sinsheim
- Großraum Stuttgart in Vaihingen an der Enz und in Leinfelden-Echterdingen
- Neckar-Alb in Rottenburg
1.2 Ist GMW in einem Arbeitgeberverband organisiert?
1.3 Welche Vorteile bietet mir eine Tätigkeit bei GMW?
- über 30-jährige Erfahrung
- übertarifliche Bezahlung
- arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
- Einsätze bei namhaften Unternehmen in meiner Region
- Erfahrungen sammeln in unterschiedlichen Unternehmen, ideal auch als Einstieg ins Berufsleben oder als Wiedereinstieg
- persönliche und individuelle Betreuung
- wohnortnaher Einsatz
- Leistungsbereitschaft und Motivation
- Zuverlässigkeit und Flexibilität
1.5 In welchen Bereichen kann ich bei GMW arbeiten?
Unseren Schwerpunkt haben wir im gewerblichen, technischen, kaufmännischen und Gesundheits-/Pflege-Bereich.
1.6 Wie kann ich mich bei GMW bewerben?
Sie können sich per E-Mail, schriftlich, über unser Online-Formular oder auch telefonisch bewerben.
1.7 Wofür steht der Unternehmensname "GMW"?
"GMW" ist die Abkürzung für "Gesellschaft für Montage industrieller Anlagen und technischer Wartung". Bei der Gründung der GMW 1977 lag der Fokus des Unternehmens auf der Arbeitnehmerüberlassung von gewerblichen Mitarbeitern. Heute ist GMW ein moderner Personaldienstleister, der neben gewerblichem und technischem auch kaufmännisches und medizinisches Personal vermittelt.
2. Allgemeine Fragen
2.1 Bekomme ich von GMW Arbeitsbekleidung bzw. Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt?
Selbstverständlich sorgen wir für Ihre Sicherheit am Arbeitsplatz und statten Sie mit der notwendigen Arbeitskleidung und Sicherheitsausrüstung aus.
2.2 Besteht die Chance vom Einsatzbetrieb übernommen zu werden?
Erfahrungsgemäß stehen die Aussichten darauf sehr gut. Aktuell werden etwa ein Viertel bis ein Drittel unserer Mitarbeiter vom Einsatzbetrieb übernommen.
.3 Bekomme ich bei GMW einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder werde ich befristet eingestellt?
Grundsätzlich achten wir darauf, dass unsere Mitarbeiter einen unbefristeten Vertrag erhalten.
2.4 Werde ich dauerhaft bei einem Kundenunternehmen eingesetzt?
Langfristige Einsätze haben natürlich oberste Priorität bei GMW. Da wir jedoch auch auf kurzfristige Änderungen bei unseren Kunden reagieren müssen, kann es zu dem ein oder anderen Wechsel kommen.
2.5 Wie lange dauert die Probezeit?
Die vertraglich vereinbarte Probezeit beträgt sechs Monate.
2.6 Werde ich entsprechend meiner Kenntnisse und Fähigkeiten eingesetzt?
Oberstes Ziel unseres Unternehmens ist es, jeden Mitarbeiter gemäß seinen Qualifikationen einzusetzen.
2.7 Werde ich nach erfolgter Einstellung zu meinem Ersteinsatz begleitet?
Selbstverständlich werden Sie am ersten Arbeitstag durch einen Personaldisponenten zu Ihrem Arbeitsplatz begleitet. Bei dieser Gelegenheit wird Ihnen auch der direkte Fachvorgesetzte im Einsatzbetrieb vorgestellt. Der persönliche Kontakt ist uns sehr wichtig.
2.8 Was passiert, wenn ich krank bin?
Ihr Arbeitsverhältnis mit uns unterliegt den ganz normalen gesetzlichen Bestimmung und ist sozialversicherungspflichtig. Damit erhalten Sie wie jeder andere Arbeitnehmer auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
2.9 Werde ich weiter beschäftigt, wenn der Einsatz in einem Unternehmen endet?
"Zeitarbeit" bedeutet nicht Arbeitsverträge auf Zeit, sondern Einsatz auf Zeit. Wenn ein Einsatz endet, bleibt Ihr Arbeitsvertrag mit uns weiterhin gültig und wir suchen für Sie einen neuen Einsatzbereich in einem passenden Unternehmen.
3. Fragen zur Bezahlung und zum Urlaub
3.1 Wie viel Stundenlohn bekomme ich?
Laut Tarifvertrag gibt es neun unterschiedliche Entgeltgruppen. Bei GMW beträgt der Lohn aktuell bei ungelernten Tätigkeiten mindestens 7,89 €. Das entspricht auch dem seit 2012 gesetzlich festgelegten Mindestlohn in der Zeitarbeit. Je nach Qualifikation ist der Verdienst natürlich entsprechend höher.
3.2 Wann wird der Lohn bezahlt?
Der Lohn wird jeweils zum 15. des Folgemonats überwiesen.
3.3 Sind Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit festgelegt?
Ja, diese sind im Tarifvertrag wie folgt geregelt:
Nachtschicht = 25 % Zuschlag
Sonntagsarbeit = 50 % Zuschlag
Feiertagsarbeit = 100 % Zuschlag
3.4 Wendet die GMW einen Tarifvertrag an?
GMW ist seit 2003 Mitglied im iGZ und vergütet ihre Mitarbeiter auf der Basis des zwischen dem iGZ und DGB vereinbarten Tarifvertrages.
3.5 Gibt es Zuschüsse für die Mitarbeiter?
Je nach Ihrer Qualifikation und dem jeweiligen Einsatz kann es Zuschüsse geben wie beispielsweise Fahrtkostenzuschüsse. Außerdem erhalten alle Mitarbeiter eine betriebliche Altersvorsorge, zu der sie selbst nichts beitragen müssen. Für diese arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung wurde die GMW auch bereits ausgezeichnet.
3.6 Wird ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlt?
Nach der Probezeit erhalten Sie jeweils 150 € brutto, im dritten und vierten Jahr jeweils 200 € brutto, danach sogar jeweils 300 € brutto.
3.7 Wie viele Stunden beträgt die Arbeitszeit?
Bei einer Vollzeitstelle handelt es sich durchschnittlich um 35 Stunden pro Woche.
3.8 Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
Im ersten Beschäftigungsjahr haben Sie 24 Tage Urlaub. In jedem weiteren Jahr bei GMW erhöht sich der Anspruch um einen Tag bis maximal 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr.
Achern • Bruchsal • Calw • Freiburg • Freudenstadt • Heilbronn • Karlsruhe • Lahr • Leinfelden-Echterdingen • Lörrach • Müllheim • Pforzheim • Rastatt • Rottenburg • Schwetzingen • Sinsheim • Vaihingen/Enz










