
August 2003
GMW schließt sich dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
(IGZ) an und realisiert ab 01.10.2003 den zwischen IGZ und den
DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Branchentarifvertrag.
Als Folge der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und der darin vorgesehenen Möglichkeit mit einem Tarifvertrag
die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des
Arbeitsentgelts zu regeln, haben verschiedene Arbeitgeberverbände
der Zeitarbeit versucht, mit den Gewerkschaften Tarifverträge
abzuschließen.
In erster Linie waren dies der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen
(IGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA), die mit einer
vom DGB ausgewählten Tarifkommission, bei der federführend
die IG-Metall und VERDI vertreten waren, an den Verhandlungstischen
saßen.
Nach zähen Verhandlungen schlossen beide Verbände
unabhängig voneinander Mantel-, Entgelt-, Entgeltrahmen-
und Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung mit
den DGB-Gewerkschaften ab. Die Tarifverträge haben Öffnungsklauseln,
die es ermöglichen, einzelvertraglich auch nicht organisierte
Arbeitnehmer mit einzubinden und die Tarife anzuwenden.
GMW hat sich für den IGZ entschieden und wendet die entsprechenden Tarifverträge seit 01. Oktober 2003 an. Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die ab dem 01.01.2004 auf jeden Fall rechtskräftig werden, gelten für die GMW und ihre Mitarbeiter also bereits ab Oktober 2003.