Rechtliches

August 2003


GMW schließt sich dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) an und realisiert ab 01.10.2003 den zwischen IGZ und den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Branchentarifvertrag.

Als Folge der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der darin vorgesehenen Möglichkeit mit einem Tarifvertrag die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu regeln, haben verschiedene Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit versucht, mit den Gewerkschaften Tarifverträge abzuschließen.

In erster Linie waren dies der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA), die mit einer vom DGB ausgewählten Tarifkommission, bei der federführend die IG-Metall und VERDI vertreten waren, an den Verhandlungstischen saßen.

Nach zähen Verhandlungen schlossen beide Verbände unabhängig voneinander Mantel-, Entgelt-, Entgeltrahmen- und Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung mit den DGB-Gewerkschaften ab. Die Tarifverträge haben Öffnungsklauseln, die es ermöglichen, einzelvertraglich auch nicht organisierte Arbeitnehmer mit einzubinden und die Tarife anzuwenden.

GMW hat sich für den IGZ entschieden und wendet die entsprechenden Tarifverträge seit 01. Oktober 2003 an. Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die ab dem 01.01.2004 auf jeden Fall rechtskräftig werden, gelten für die GMW und ihre Mitarbeiter also bereits ab Oktober 2003.

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